Datenschutzrecht-Praxis

 


Neues zum Datenschutzrecht


11.9.2020

Videoüberwachung – Neue Orientierungshilfe der Datenschutzaufsicht

Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, hat eine Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch nicht öffentliche Stellen herausgegeben. Die Orientierungshilfe bietet natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts eine gute Übersicht über den rechtlichen Rahmen beim Einsatz von Videoüberwachungstechnik einschließlich Beschäftigtendatenschutz. Die Checkliste im letzten Abschnitt der Orientierungshilfe kann als erster Einstieg für die Prüfung der rechtlichen Vorgaben genutzt werden. Schließlich enthält das Dokument Muster für ein „Vorgelagertes Hinweisschild“ und ein „Vollständiges Informationsblatt“, wie sie nach Ansicht der deutschen Aufsichtsbehörden zu gestalten sind.

Bei der Orientierungshilfe ist zu beachten, dass die DSK – zu Recht und mit Verweis auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts v. 27. März 2019 (6 C 2.18) – davon ausgeht, dass die Zulässigkeit privater Videoüberwachung in der Regel ausschließlich nach Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nicht nach § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beurteilen ist. Die Aufsichtsbehörden wenden § 4 BDSG nicht als Rechtsgrundlage für Videoüberwachungen durch Privatpersonen oder Unternehmen an, weil sie – anders als der bundesdeutsche Gesetzgeber – die Regelung in § 4 BDSG zu Recht für europarechtswidrig halten, soweit sie die Videoüberwachung durch nicht öffentliche Stellen regelt. Selbst wenn man im Ergebnis zu im Wesentlichen gleichen Ergebnissen gelangt, muss dieser Aspekt sowohl bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit als auch den weiteren datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Einsatz von Videoüberwachungstechnik (z.B. Informations- und Dokumentationspflichten) beachtet werden.

Sollten Sie Fragen zur Videoüberwachung oder zu sonstigen datenschutzrechtlichen Themen haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.

Zurück zur Übersicht