Datenschutzrecht-Praxis

 


Neues zum Datenschutzrecht


26.6.2020

Neue Tätigkeitsberichte der Datenschutzaufsichtsbehörden

In den letzten Wochen haben erneut einige deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden ihre Tätigkeitsberichte veröffentlicht. Hintergrund für die jährlichen Berichte ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Art. 59 DSGVO hat die Aufsicht jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Dagegen sahen § 38 Abs. 1 Satz 7 Bundesdatenschutzgesetz (alte Fassung) und die bis zum 25.5.2018 geltenden Landesdatenschutzgesetze wie z.B. das Bayerische Datenschutzgesetz (alte Fassung) für Tätigkeitsberichte regelmäßig einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren vor.

Die Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden sind – in unterschiedlichem Maße – eine gute Informationsquelle und Arbeitshilfe für betriebliche Datenschutzbeauftragte und für alle, die sich regelmäßig mit datenschutzrechtlichen Fragen auseinandersetzen müssen. Das gilt insbesondere für die Tätigkeitsberichte der für die Verantwortlichen jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde.

Beispielsweise können Sie im neuen Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen lesen, dass der „Dauerbrenner“ Videoüberwachung weiterhin ein Prüfungsgegenstand der Aufsicht ist und hierbei auch Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt werden. Bei dieser Schwerpunktprüfung, die im Bereich von Großbäckereien einschließlich deren Zentralen und Verkaufsfilialen erfolgte, wurde eine Vielzahl an Rechtsverstößen festgestellt – angefangen von der fehlenden Rechtsgrundlage über Verstöße gegen den Grundsatz der Datenminimierung bis hin zur mangelhaften Umsetzung der Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO. Das ist ein erstaunlicher Befund, wenn man bedenkt, dass es sich bei datenschutzrechtskonformer Videoüberwachung um einen „alten Hut“ handelt.

Nachstehend finden Sie eine Übersicht der seit dem 24.4.2020 neu veröffentlichten Jahres- bzw. Tätigkeitsberichte deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden. Die Berichte, die bereits vor diesem Zeitpunkt in 2020 veröffentlicht wurden, sind in den Datenschutz-News vom 24.4.2020 aufgelistet. Beim Klicken auf den jeweiligen Link wird eine pdf-Datei mit dem entsprechenden Bericht geöffnet.

  • Bayern

 29. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz 2019

Hinweis: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ist – anders als die Landesbeauftragten der übrigen Bundesländer – lediglich für den öffentlichen Bereich zuständig, so dass sich der Tätigkeitsbereich nur auf diesen Bereich bezieht. Für den nicht öffentlichen Bereich in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zuständig, dessen 9. Tätigkeitsbericht 2019 bereits am 28. Januar 2020 erschienen ist (s. Datenschutz-News vom 24.4.2020).

  • Hessen
48. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

  • Mecklenburg-Vorpommern
15. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

  • Nordrhein-Westfalen

 25. Datenschutzbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

  •  Sachsen-Anhalt

 16. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz


Sollten Sie Fragen zu Positionen und Aussagen der Aufsichtsbehörden oder sonstigen datenschutzrechtlichen Aspekten haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.


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