Neues zum Datenschutzrecht
21.7.2023
BSI: KI-Awareness - ein Beispiel aus der Praxis
KI – Künstliche Intelligenz – ist in aller Munde und entsprechende Anwendungen werden „einfach genutzt“. Auch wenn der Fokus auf ChatGPT etc. im Hinblick auf KI zu kurz greift, werden bei deren Nutzung nicht nur rechtliche Probleme wie z.B. des Datenschutz- und Urheberrechts, sondern auch Gefahren deutlich, für die scheinbar noch wenig Sensibilität besteht. Dabei sollte ein entsprechendes Wissen zu den Basics gehören, bevor man KI-Anwendungen wie ChatGPT etc. anwendet. Dass sich hier zuweilen auch Rechtsanwälte zu wenig Gedanken machen, hatte ich in den Datenschutz-News vom 9.6.2023 gezeigt.
Sollten Sie Informationen oder eine Idee bzw. ein Beispiel suchen, um Awareness in Sachen KI zu schaffen, werden Sie auf der Website des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fündig. Das BSI hat mit „Texte mit KI verfassen - Große KI-Sprachmodelle und ihre Risiken“ leicht verständlich und in überschaubarem Umfang dargelegt, worauf man beim Einsatz von ChatGPT etc. insbesondere achten sollte. Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie ebenfalls auf der Website des BSI und zwar hier.
Sollten Sie Fragen zum Einsatz von ChatGPT etc. und anderen KI-Anwendungen oder zu sonstigen datenschutzrechtlichen Themen haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.
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