Neues zum Datenschutzrecht
3.7.2023
Online-Seminar "Hinweisgeberschutzgesetz - Fokus Datenschutz"
Mit der Veröffentlichung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Bundesgesetzblatt vom 31.5.2023 steht fest, ab wann genau die Pflichten greifen. Ein wesentliches Datum ist der 2.7.2023. Dann müssen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und bestimmte Unternehmen der Finanz- und Versicherungswirtschaft unabhängig von ihrer Beschäftigtenanzahl u.a. eine interne Meldestelle eingerichtet haben (§ 12 HinSchG). Es gibt zwar noch eine „Galgenfrist“ bis zum 17.12.2023 für alle Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten, aber die Zeit läuft. Das gilt auch für die datenschutzrechtlichen Herausforderungen, die das HinSchG mit sich bringt.
Daher biete ich an zwei Terminen im August und September ein zweistündiges Online-Seminar "Hinweisgeberschutzgesetz - Fokus Datenschutz" mit einem kleinen Teilnehmerkreis von max. 15 Personen an. Die begrenzte Teilnehmerzahl ermöglicht es, besser auf Fragen aus dem Teilnehmerkreis einzugehen. Hier die Fakten:
Dauer: 2 Stunden
Termine: 23.8.2023 oder 20.9.2023
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 12.00 Uhr
Kosten: 189,00 EUR netto zzgl. 19% MwSt.
Durchführungsgarantie: Die Veranstaltung findet in jedem Fall statt (außer es gibt keine Anmeldung 😉).
Inhalt: Sie erfahren, welche datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Einrichtung und dem Betrieb eines Hinweisgebersystems nach HinSchG zu beachten sind und wie Sie vorgehen können. Die Schwerpunkte sind:
- Datenschutzrechtliche Erlaubnistatbestände und Grenzen für die Verarbeitungsvorgänge
- Offenlegung von Daten und Vertraulichkeitsgebot nach HinSchG
- Informations- und Auskunftspflichten unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebots nach HinSchG
- Dokumentationspflicht, Speicherdauer und Löschpflicht
- Datenschutzfolgenabschätzung
- Technisch organisatorische Maßnahmen
- Betriebliche/behördliche Datenschutzbeauftragter als interne Meldestelle
Fragen aus dem Teilnehmerkreis werden im Seminar aufgegriffen und beantwortet.
Seminar-Unterlagen: Werden im Anschluss an die Veranstaltung per E-Mail zur Verfügung gestellt
Teilnahmebestätigung: Wird bei erfolgter Teilnahme im Anschluss an die Veranstaltung per E-Mail zugesandt und kann für Datenschutzbeauftragte als Fachkunde-Nachweis dienen
Zielgruppe: Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, Verantwortliche, Beschäftigte und sonstige Personen in Unternehmen und Behörden, die eine/n datenschutzrechtskonforme/n Implementierung und Betrieb des Hinweisgebersystems nach HinSchG anstreben
Technik: Das Seminar wird online mit GotoMeeting durchgeführt. Es ist kein Software-Download erforderlich! Für eine Teilnahme genügt Ihr Internet-Browser. Es besteht außerdem die Möglichkeit, lediglich per Telefon teilzunehmen.
Rechtliches: Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es gilt nicht für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB!
Mit Ihrer Anmeldung willigen Sie in die AGB ein, die Sie hier einsehen und herunterladen können. Die Datenschutzhinweise finden Sie hier und können ebenfalls heruntergeladen werden.
Anmeldung: Senden Sie eine E-Mail an webinare@datenschutzrecht-praxis.de oder nutzen Sie einfach das Kontaktformular mit folgenden Angaben:
- Termin (23.8.2023 oder 20.9.2023 - bitte wählen!)
- Anrede, Vor- und Nachname
- Unternehmen/Behörde
- E-Mail-Adresse
- Rechnungsanschrift (Firma, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
Anschließend erhalten Sie eine Buchungsbestätigung zusammen mit der Rechnung sowie Hinweisen zur Durchführung der Veranstaltung.
Sollten Sie Interesse an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung haben – online oder vor Ort, können Sie mich gerne kontaktieren. Überdies biete ich direkt maßgeschneiderte Inhouse-Veranstaltungen – bei Ihnen vor Ort oder online – an.
Zurück zur Übersicht