Neues zum Datenschutzrecht
21.4.2023
Neue Tätigkeitsberichte der Datenschutzaufsichtsbehörden
In den ersten vier Monaten des Jahres haben viele deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden ihre Tätigkeitsberichte veröffentlicht. Hintergrund für die jährlichen Berichte ist Art. 59 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Danach hat die Aufsicht jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
Die Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden sind – in den meisten Fällen - eine gute Informationsquelle und Arbeitshilfe für betriebliche Datenschutzbeauftragte und für alle, die sich regelmäßig mit datenschutzrechtlichen Fragen auseinandersetzen müssen. Das gilt insbesondere für die Tätigkeitsberichte der für die Verantwortlichen jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde. Fast alle Berichte enthalten einen Abschnitt, die branchenübergreifend die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Datenverarbeitungen durch Unternehmen zum Gegenstand hat. Dort finden sich in der Regel praxisrelevante und aktuelle Fallkonstellationen, die für das eigene Datenschutzmanagement genutzt werden können. Beispielsweise enthält der neue Tätigkeitsbericht der Bremer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einen Abschnitt zum Beschäftigungsdatenschutz mit Einzelfällen, die u.a. Datenschutzverletzungen, den Zugriff auf E-Mail-Postfächer von Beschäftigten sowie die Videoüberwachung von Beschäftigten zum Gegenstand haben (Abschnitt 12, Seite 58 ff.).
Nachstehend finden Sie eine Übersicht der in diesem Jahr bislang veröffentlichten Jahres- bzw. Tätigkeitsberichte deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden. Beim Klicken auf den jeweiligen Link wird eine pdf-Datei mit dem entsprechenden Bericht geöffnet.
Baden-Württemberg
Brandenburg
Bremen
Bund
Hamburg
Hessen
Schleswig-Holstein
Sollten Sie Fragen zu Positionen und Aussagen der Aufsichtsbehörden oder sonstigen datenschutzrechtlichen Aspekten haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.
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