Datenschutzrecht-Praxis

 


Neues zum Datenschutzrecht


27.12.2022

Einbindung von Videos in Websites – Praxishinweise des LfDI B-W

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat eine Handreichung zur Einbindung von Videos in Websites veröffentlicht. Sie kann auch hier direkt als pdf-Datei heruntergeladen werden.

In dem siebenseitigen Dokument zeigt die Aufsicht, wie die datenschutzrechtlichen Probleme beim Einbinden von Videos in Websites gelöst werden können. Das kann dadurch geschehen, dass die Videos selbst gehostet werden, datenschutzkonforme Alternativen zu gängigen Video-Plattformen wie z.B. Peer-Tube genutzt werden oder die sog. Zwei-Klick-Lösung richtig umgesetzt wird.

Hintergrund

Bei einer direkten Einbindung von Inhalten von gängigen Video-Plattformen werden in der Regel personenbezogene Daten der Website-Besucher wie IP-Adresse oder bestimmte Inhalte von Cookies an die Plattformbetreiber und an Drittanbieter übermittelt. Bei der unmittelbaren Einbindung beginnt die Datenübermittlung an die Plattformbetreibenden und Drittanbieter häufig mit dem Aufruf einer Webseite oder spätestens mit dem Klick auf das eingebundene Video, also ohne dass Betroffene die Videoplattform direkt besuchen. Hier fangen die datenschutzrechtlichen Probleme an: Gibt es eine Rechtsgrundlage? Welche? Wird der datenschutzgesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht genüge getan? Wie? Ob die in der Handreichung vorgeschlagenen Lösungswege praxistauglich sind, kann nur im Einzelfall konkret beantwortet werden.

Sollten Sie Fragen zur datenschutzrechtskonformen Einbindung von externen Inhalten in Websites oder zu sonstigen datenschutzrechtlichen Themen haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.


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