Datenschutzrecht-Praxis

 


Neues zum Datenschutzrecht


26.8.2022

Auftragsverarbeitung – Checkliste der Aufsichtsbehörden

Die Datenschutzaufsichtsbehörden mehrerer Bundesländer prüfen derzeit Vereinbarungen über eine Auftragsverarbeitung, die von Webhostern ihren Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehungen zur Verfügung gestellt werden. An dieser koordinierten Prüfung beteiligten sich die Behörden aus Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern (LDA). Im Fokus der Prüfung stehen „ausgewählte große Webhoster“, wie sich der Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit entnehmen lässt.

Anlass für diese Prüfung sind Anfragen von Verantwortlichen, die – nach Ansicht der Aufsicht zutreffend – feststellen, dass die von Webhostern angebotenen Vereinbarungen häufig nicht den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Beispielsweise fehlt es häufig an ausreichenden Nachweisen des Webhosters zur Umsetzung der vereinbarten Datenschutzmaßnahmen.

Zusammen mit der oben erwähnten Pressemitteilung wurden auch eine Checkliste und Ausfüllhinweise zu dieser Checkliste veröffentlicht.

Fazit und Praxistipp

Das Ergebnis der Prüfung der Aufsichtsbehörden sowie die Folgen für die Praxis bleiben abzuwarten. Bereits jetzt lässt sich die Checkliste als eine Arbeitshilfe sowohl bei neuen Vereinbarungen über eine Auftragsverarbeitung als auch bei der Überprüfung bestehender Verträge nutzen. Dabei ist - wie immer bei allen Dokumenten der Landes- und des Bundesdatenschutzbeauftragten - zu beachten, dass es sich um die Auffassung deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden handelt.

Sollten Sie Fragen zur Auftragsverarbeitung haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.


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