Neues zum Datenschutzrecht
1.7.2022
Recht auf Löschung – Neue Orientierungshilfe des Bayerischen LfD
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat eine neue Orientierungshilfe zum Recht auf Löschung veröffentlicht. Auf knapp 50 Seiten werden die Voraussetzungen des Rechts auf Löschung und dessen Ausnahmen gem. Art. 17 DSGVO sowie die Modalitäten der Rechtsausübung aus Sicht der betroffenen Person erläutert und dabei viele praktische Anwendungsfälle aufgegriffen.
Es ist aber zu beachten, dass der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz nur für die öffentlichen Stellen (in Bayern) die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist. Daher ist die Orientierungshilfe entsprechend adressiert und die Anwendungsfälle sind grundsätzlich im öffentlichen Bereich zu verorten. Allerdings lassen sich viele Parallelen ziehen und teilweise sind die Anwendungsfälle im Grundsatz nicht anders als im nicht öffentlichen Bereich zu bewerten. Ein Beispiel hierfür ist der in Abschnitt IV der Orientierungshilfe behandelte Anwendungsfall einer Ausnahme von der Löschpflicht nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO nach Abschluss eines Stellenbesetzungsverfahrens aufgrund etwaiger Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Hier hält die bayerische Aufsichtsbehörde eine Speicherung von Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens für zulässig.
Die neue Orientierungshilfe ist direkt hier oder auf der Website des Bayerischen Landesbeauftragte für den Datenschutz abrufbar.
Sollten Sie Fragen zum Recht auf Löschung und der Speicherung personenbezogener Daten oder sonstigen datenschutzrechtlichen Aspekten haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.
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