Datenschutzrecht-Praxis

 


Neues zum Datenschutzrecht


6.5.2022

„Corona-Daten“ löschen! – Speicherpflicht überwiegend entfallen

Die Entwicklung der Corona-Pandemie ist weiterhin ungewiss. Sicher ist dagegen, dass in den vergangenen Wochen viele gesetzliche Pflichten wie z.B. die Zutrittskontrolle zum Arbeitsplatz mit 3G-Kontrolle und damit auch die Pflicht zur Speicherung der zu diesem Zweck erhobenen und gespeicherten Daten weggefallen sind. Daher müssen die entsprechenden Daten gelöscht werden, sofern dies noch nicht zum Zeitpunkt des Wegfalls der gesetzlichen Pflichten geschehen ist. Darauf weisen auch Datenschutzaufsichtsbehörden wie die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen zutreffend hin, die zudem auf mögliche unangekündigte Kontrollen hinweist (s. Pressemitteilung v. 19.4.2022).

Im Idealfall ist nicht nur die Speicherdauer im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert, sondern bereits auch ein Prozess für die Löschung festgelegt. Hier gilt es die tatsächliche Durchführung im Auge zu behalten und gegebenenfalls zu prüfen. Andernfalls sollten Sie die entsprechenden Prozesse aufsetzen bzw. die Löschung anstoßen.

Wichtig: Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es weiterhin bestimmte gesetzliche Vorgaben wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), die eine Verarbeitung personenbezogener Daten einschließlich deren Speicherung erfordern (siehe Datenschutz-News v. 15.4.2022). Daher muss hier nicht nur beim Speichern, sondern auch beim Löschen personenbezogener Daten differenziert und sorgfältig vorgegangen werden.

Sollten Sie Fragen zur Löschpflicht oder zu sonstigen datenschutzrechtlichen Themen haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.


Zurück zur Übersicht