Datenschutzrecht-Praxis

 


Neues zum Datenschutzrecht


22.4.2022

Recht auf Auskunft – Urteilsübersicht vom Bitkom

Der Bitkom e.V., der Interessenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche, hat eine Übersicht mit Urteilen deutscher Gerichte zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO veröffentlicht. Die hier direkt abrufbare Übersicht enthält Entscheidungen von deutschen Zivil-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten, die chronologisch geordnet sind und alle Instanzen umfassen, also beispielsweise sowohl Urteile von Amtsgerichten (AG) als auch vom Bundesgerichtshof (BGH). Zu jeder Entscheidung wurden die Kernaussagen und die Links zu den vollständigen Entscheidungstexten zusammengestellt.

Hintergrund

Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist sehr praxisrelevant. Es stellen sich immer wieder Detailfragen, die bislang nicht abschließend geklärt sind. Zwar gibt es Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zum Recht auf Auskunft unter der DSGVO. Diese Leitlinien 01/2022 konkretisieren unter anderem, welche Daten vom Recht auf Auskunft erfasst sind und dass vom Verantwortlichen im Regelfall eine Kopie der Daten und nicht nur eine Zusammenfassung der Daten herauszugeben ist. Es handelt sich bei den EDSA-Leitlinien 01/2022 zum Recht auf Auskunft um einen Entwurf. Bereits vor ihrer finalen Fassung geben die Richtlinien eine gewisse Orientierung dafür, was die Datenschutzaufsicht im Hinblick auf den Umgang mit Auskunftsersuchen erwartet (zum Entwurf dieser Leitlinien s. Datenschutz-News v. 4.2.2022). Allerdings hat im Zweifel immer die Rechtsprechung das letzte Wort. Daher ist die Übersicht der Bitkom eine gute Arbeitshilfe, um herauszufinden, ob die eine oder andere Detailfrage bereits durch Gerichte entschieden wurde. Hierbei ist zu beachten, dass dem Urteil eines Amtsgerichts weniger Gewicht beigemessen werden sollte als einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), wie z.B. dem Urteil des BGH vom 15. Juni 2021. In dieser Entscheidung hat sich der BGH relativ umfassend zur Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs geäußert und sich dabei der Rechtsprechung des EuGH orientiert, z.B. dass der in Art. 15 DSGVO verwendete Begriff des Personenbezugs im Rahmen der DSGVO einheitlich und damit weit auszulegen ist.

Fazit

Die Übersicht der Bitkom mit Entscheidungen deutscher Gerichte zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO kann eine gute Arbeitshilfe sein, um einen Überblick über die deutsche Rechtsprechung zu erhalten oder gezielt nach Entscheidungen in Einzelfragen zu suchen. Die Übersicht ermöglicht eine Suche anhand von Stichworten und den direkten Einstieg in eine vertiefte Recherche in den jeweiligen Entscheidungen. Es sollte allerdings darauf geachtet werden, in welcher Instanz die jeweilige Entscheidung ergangen ist. Schließlich darf nicht vergessen werden, dass im Falle des Falles der EuGH das letzte Wort hat.

Sollten Sie Fragen zu Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO oder zu sonstigen datenschutzrechtlichen Themen haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.


Zurück zur Übersicht