Datenschutzrecht-Praxis

 


Neues zum Datenschutzrecht


4.2.2022

Recht auf Auskunft – Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (Entwurf)

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat einen Entwurf seiner Leitlinien 01/2022 zum Recht auf Auskunft unter der DSGVO veröffentlicht. Gegenstand dieser Leitlinien zu den Rechten der betroffenen Personen ist das in Art. 15 DSGVO geregelte Recht auf Auskunft.

Die neuen Leitlinien konkretisieren unter anderem, welche Daten vom Recht auf Auskunft erfasst sind und dass vom Verantwortlichen im Regelfall eine Kopie der Daten und nicht nur eine Zusammenfassung der Daten herauszugeben ist. Es wird auch die Pflicht des Verantwortlichen zur Identifizierung der Auskunft ersuchenden Person erläutert. Insofern sind angemessene Maßnahmen treffen, damit keine unberechtigten Dritten an die personenbezogenen Daten gelangen. Auf der anderen Seite dürfen laut EDSA keine höheren Hürden aufgebaut werden, als für die Identifizierung tatsächlich erforderlich sind und letztlich nur einer Erschwerung der Geltendmachung und Durchsetzung des Rechts auf Auskunft bedeuten würden.

Ausblick und Praxishinweis

Bei den EDSA-Richtlinien 01/2022 zum Recht auf Auskunft handelt es sich um einen Entwurf. Der EDSA hat dazu aufgerufen, zu seinem Entwurf Stellung zu beziehen. Diese öffentliche Konsultation läuft bis zum 11. März 2022.

Bereits vor ihrer finalen Fassung geben die Richtlinien eine gewisse Orientierung dafür, was die Datenschutzaufsicht im Hinblick auf das Handling von Auskunftsersuchen erwartet. Die erörterten Fallkonstellationen haben – wie es in EDSA-Leitlinien zuweilen der Fall ist – einen eher begrenzten Wert.

Sollten Sie Fragen zu Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO oder zu sonstigen datenschutzrechtlichen Themen haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.


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