Datenschutzrecht-Praxis

 


Neues zum Datenschutzrecht


24.4.2020

Neue Jahresberichte der Datenschutzaufsichtsbehörden

In den letzten Wochen haben wieder einige Datenschutzaufsichtsbehörden ihre Tätigkeitsberichte veröffentlicht. Hintergrund für die jährlichen Berichte ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Art. 59 DSGVO hat die Aufsicht jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Dagegen sahen § 38 Abs. 1 Satz 7 Bundesdatenschutzgesetz (alte Fassung) und die bis zum 25.5.2018 geltenden Landesdatenschutzgesetze wie z.B. das Bayerische Datenschutzgesetz (alte Fassung) für Tätigkeitsberichte regelmäßig einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren vor.

Die Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden sind – in unterschiedlichem Maße – eine gute Informationsquelle und Arbeitshilfe für betriebliche Datenschutzbeauftragte und für alle, die sich regelmäßig mit datenschutzrechtlichen Fragen auseinandersetzen müssen. Das gilt insbesondere für die Tätigkeitsberichte der für die Verantwortlichen jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde.

Beispielsweise können Sie im Tätigkeitsbericht 2020 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein lesen, dass eine an die zuständige Datenschutzaufsicht nicht erfolgte Mitteilung über einen neuen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ein Bußgeld in Höhe von 51.000 EUR nach sich ziehen kann. So war es zumindest im Fall der deutschen Facebook-Tochter, Facebook Germany GmbH.

Nachstehend finden Sie eine Übersicht der in diesem Jahr bislang neu veröffentlichten Berichte deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden. Beim Klicken auf den jeweiligen Link wird eine pdf-Datei mit dem entsprechenden Bericht geöffnet.

  • Baden-Württemberg

35. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg 2019

  • Berlin

Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum 31.12.2019

  • Brandenburg

Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31.12.2019

  • Bremen

2. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung

  • Hamburg

28. Tätigkeitsbericht Datenschutz des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2019

  • Saarland

28. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Berichtszeitraum 2019

  • Schleswig-Holstein

Tätigkeitsbericht 2020 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (38. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz)

Sollten Sie Fragen zu Positionen und Aussagen der Aufsichtsbehörden oder sonstigen datenschutzrechtlichen Aspekten haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.


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