Neues zum Datenschutzrecht
22.1.2020
UPDATE +++ Bußgeldbemessung bei Datenschutzverstößen +++ UPDATE
Am 18.10.2019 hatte ich in den Datenschutz-News darüber berichtet, dass die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden ein Konzept zur Bußgeldzumessung beschlossen und offiziell bekannt gemacht haben. Die Veröffentlichung durch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) erfolgte im Oktober 2019, nachdem das Konzept zuvor in den Medien bereits diskutiert wurde (s. Datenschutz-News v. 19.9.2919). Die wesentlichen Details des neuen Konzepts der Aufsichtsbehörden finden Sie in den Datenschutz-News vom 18.10.2019.
Wenn Sie noch etwas mehr zur Bemessung von Bußgeldern bei Datenschutzverstößen auf der Grundlage des neuen Konzepts der Aufsichtsbehörden erfahren möchten, lesen Sie doch meinen Beitrag in Heft 1-2/2020 der Zeitschrift "Compliance-Berater", auf den Sie hier als pdf-Datei direkt und kostenfrei zugreifen können: Lang, CB 2020, 20 ff.
Sollten Sie Fragen zur Verhängung von Bußgeldern, zu datenschutzaufsichtsbehördlichen Prüfungen oder sonstigen datenschutzrechtlichen Themen haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.
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