Neues zum Datenschutzrecht
22.6.2019
Neue Jahresberichte der Datenschutzaufsichtsbehörden mit Aussagen zur DSGVO – Übersicht
In den letzten Wochen haben viele Datenschutzaufsichtsbehörden ihre Tätigkeitsberichte veröffentlicht. Hintergrund für die große Anzahl von Berichten ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Art. 59 DSGVO hat die Aufsicht jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Dagegen sahen § 38 Abs. 1 Satz 7 Bundesdatenschutzgesetz (alte Fassung) und die bis zum 25.5.2018 geltenden Landesdatenschutzgesetze wie z.B. das Bayerische Datenschutzgesetz (alte Fassung) für Tätigkeitsberichte regelmäßig einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren vor.
Die Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden sind – in unterschiedlichem Maße – eine gute Informationsquelle und Arbeitshilfe für betriebliche Datenschutzbeauftragte und alle, die sich regelmäßig mit datenschutzrechtlichen Fragen auseinandersetzen müssen. Das gilt insbesondere für die Tätigkeitsberichte der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht der bis heute veröffentlichten Berichte deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden, soweit sie den Zeitraum 2018 umfassen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Klicken auf den jeweiligen Link direkt eine pdf-Datei mit dem entsprechenden Bericht geöffnet wird.
Baden-Württemberg
Bayern
- 8. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht für die Jahre 2017 und 2018
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Sollten Sie Fragen zu Positionen und Aussagen der Aufsichtsbehörden oder sonstigen datenschutzrechtlich relevanten Aspekten haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.