Datenschutzrecht-Praxis

 


Neues zum Datenschutzrecht


25.1.2019

Hohes Bußgeld gegen Google wegen Datenschutzverstößen

Die französischen Datenschutzaufsicht CNIL hat gegen Google LLC ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro verhängt. Damit werden von der Aufsicht gleich mehrere Verstöße geahndet. Zum einen moniert die CNIL mangelnde Transparenz bei den Informationen zur Datenverarbeitung. Die Nutzer seien nicht in der Lage, das Ausmaß der Datenverarbeitung zu verstehen. Zum anderen verwende Google eine Einwilligung, die nicht den rechtlichen Anforderungen entspreche. Die notwendigen Informationen über die Datenverarbeitung, in die eingewilligt werden soll, sei nicht hinreichend. Zudem sei das Ausspielen personalisierter Anzeigen voreingestellt, womit die gesetzliche Vorgabe einer unmissverständlichen Zustimmung durch die betroffene Person von Google nicht umgesetzt werde.

Eine umfassende Stellungnahme der französischen Datenschutzaufsicht CNIL finden Sie hier. Google hat bekannt gegeben, gegen die Entscheidung vorzugehen.

Sollten Sie Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben für Datenschutzhinweise und Einwilligungen oder zu Sanktionen der Datenschutzaufsicht haben oder Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.


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