Datenschutzrecht-Praxis

 

 

Neues zum Datenschutzrecht

 

30.11.2018

Fragebogen der Bayerischen Datenschutzaufsicht zur Umsetzung der DSGVO

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht prüft seit Anfang November 2018 bei 15 kleinen und mittelständischen Unternehmen die Umsetzung der DSGVO-Vorgaben zu prüfen. Hierbei setzt die Behörde in einem ersten Schritt einen dreiseitigen Fragebogen ein. Eine vergleichbare Prüfung von 50 Unternehmen hatte die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen und Informationsfreiheit bereits Ende Juni 2018 begonnen, die ebenfalls auf Basis eines Fragebogens erfolgt ist.

Der inhaltliche Umfang der aufsichtsbehördlichen Fragebögen ist relativ breit. Er reicht von Fragen zu konkreten DSGVO-Umsetzungsmaßnahmen über bekannte „Standardfragen“ wie z.B. nach dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten bis zu Themen wie „Datenschutz durch Design“ und „Datenschutz durch Voreinstellungen“. In jedem Fall geben die veröffentlichten Fragebögen einen guten Einblick, welche Punkte Gegenstand einer behördlichen "Querschnittsprüfung" zur Umsetzung der DSGVO sein können.

Sollten Sie Fragen zum Umgang mit Fragebögen oder sonstigen Anfragen der Datenschutzaufsicht haben oder Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.


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